Allgemeine Geschäftsbedingungen „Pseudo Customer-Besuche“ für Apotheken-Betriebsstätten

Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten im Rahmen der Anmeldung und Registrierung für Apotheken zum Angebot „Pseudo Customer-Besuche“. Das Angebot richtet sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

Der Dienst „Pseudo Customer-Besuche“ ist ein Angebot der:

Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH
– nachfolgend als „Avoxa“ bezeichnet –
Carl-Mannich-Straße 26
65760 Eschborn

vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Metin Ergül

Registergericht:
Amtsgericht Frankfurt am Main- HRB 9085

Service:
Bei Fragen, Beanstandungen, Reklamationen oder sonstigem Feedback etc. wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter n.ceylan@avoxa.de, Tel. 06196/928418.
Weitere Informationen finden Sie unter https://pseudo-customer.net/kontakt/

Unsere aktuellen Nutzungsbedingungen können Sie jederzeit unter https://pseudo-customer.net/AGB abrufen.
1. Geltungsbereich, Ausschließlichkeit

1.1 Diese Nutzungsbedingungen gelten für die vertragliche Rechtsbeziehung zwischen der AVOXA und Ihnen als Auftraggeber – nachfolgend als Auftraggeber bezeichnet – im Rahmen der Vereinbarung unseres Angebots „Pseudo Customer-Besuche“.

1.2 Es gelten ausschließlich die Nutzungsbedingungen der AVOXA zum Angebot „Pseudo Customer-Besuche“ in ihrer bei Abschluss des Angebots aktuellen Version; entgegenstehende oder von den Nutzungsbedingungen der AVOXA abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.

Die Nutzungsbedingungen der AVOXA gelten auch dann, wenn AVOXA eine Nutzung in Kenntnis entgegenstehender oder von den Nutzungsbedingungen der AVOXA abweichender Bedingungen von Auftraggebern oder anderen Nutzern oder teilnahmeberechtigten Personen oder Stellen vorbehaltlos zulässt.
2. Auftraggeber

Das Angebot richtet sich ausschließlich an zur Abgabe von Arzneimittel an die Öffentlichkeit in der BRD berechtigte Apothekenbetriebsstätten im Rahmen ihrer freiberuflichen und/oder gewerblichen Tätigkeit.
3. Gegenstand „Pseudo Customer-Besuche“

3.1 AVOXA bietet dem Auftraggeber den Abschluss eines Vertrages an, der das Pseudo Customer-Konzept zum Gegenstand hat. Hierbei handelt es um eine bundesweite Maßnahme zur Verbesserung der Beratungsqualität in Apotheken, welches fachlich-inhaltlich vom Geschäftsbereich Pharmazie der ABDA ‒ Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V., Berlin, verantwortlich umgesetzt wird.

Gegenstand der Leistung der AVOXA sind:
Die Betriebsstätte(n) des Auftraggebers wird von einem/r geschulte/n Apotheker/in, dem Pseudo Customer, aufgesucht, der sich unter einem Vorwand, zu einem Arzneimittel oder einem Symptom beraten läßt. Das Beratungsthema sowie alle relevanten Informationen, die der Pseudo Customer auf Nachfrage gibt, sind vorab in einem Szenario genau festgelegt. Während des Gesprächs beobachtet und bewertet der Pseudo Customer die Beratung des pharmazeutischen Personals des Auftraggebers anhand vorgegebener BAK-Kriterien. Im Anschluss der Beratung tritt der Pseudo Customer erneut ein und führt zunächst ein Feedbackgespräch mit dem/der Beratende/n allein und anschließend zusammen mit der Apothekenleitung bzw. dem/r verantwortlichen Apotheker/in. Der Auftraggeber erhält auf diese Weise ein unmittelbares, konstruktives Feedback, das gleichzeitig ein individuelles Coaching für den Beratenden bzw. die Apotheke beinhaltet. Die Ergebnisse und die im Feedbackgespräch erarbeiteten Verbesserungsmaßnahmen erhält der Auftraggeber außerdem in schriftlicher Form.

3.2 Die Leistungen der AVOXA umfassen pro Besuch:

• Unangemeldeter Besuch eines speziell geschulten Pseudo Customers, der leitfadengestützt ein Symptom präsentiert bzw. einen Produktwunsch äußert.

• Standardisierte Dokumentation des Gesprächsablaufs als Vorbereitung auf das Feedbackgespräch.

• Konstruktives Feedbackgespräch mit dem Beratenden mit konkreten Verbesserungsvorschlägen für die Beratungspraxis (Coaching).

• Gespräch mit dem Apothekenleiter bzw. verantwortlichen Apotheker.
• Schriftliches Feedback mit den wichtigsten Stärken und Verbesserungspotenzialen der Apotheke.

3.3 Der erste Besuch findet innerhalb von 3 Monaten nach Anmeldung statt, der 2. Besuch ggf. (nur wenn gebucht) 6-9 Monate später.

3.4 Die erhobenen Daten werden durch den Geschäftsbereich Pharmazie der ABDA ausgewertet. Die Landespothekerkammern erhalten nur anonymisierte Daten. Der Auftraggeber erklärt seine Zustimmung zur Weiterleitung der bei ihm im Rahmen des Pseudo Customer-Besuchs gewonnenen Daten an die den Geschäftsbereich Pharmazie der ABDA wie in anonymisierter Form an die Landesapothekerkammern.
4. Vertragsverhältnis, Einwilligung E-Mail-Benachrichtigung

4.1 Mit Abschluss eines Vertrages und Annahme der Nutzungsbedingungen kommt ein Vertragsverhältnis zwischen der AVOXA und dem Auftraggeber zu den zwischen den Parteien vereinbarten Bedingungen zustande.

4.2 Mit der Anmeldung willigt der Auftraggeber unwiderruflich ein, dass er über neue Versionen und Inhalte per E-Mail an die bei der Anmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse informiert wird und dass die im Rahmen des Besuchs erhobenen Daten an den Geschäftsbereich Pharmazie der ABDA zur Auswertung weitergeleitet werden.
5. Dauer des Vertragsverhältnisses

5.1 Die Dauer des Vertragsverhältnisses ist unbestimmt.

5.2 Das Vertragsverhältnis kann beidseitig mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres ordentlich gekündigt werden.

Die Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt vorbehalten.

5.3 Die Kündigungserklärung kann schriftlich oder in Textform erfolgen.
6. Preise, Fälligkeit

6.1 Bei der Buchung einzelner Besuche wird die (Gesamt)-Rechnung nach dem 1. Besuch erstellt. Bei langfristiger Buchung erfolgt die Rechnungslegung 1x pro Jahr.

6.2 Es gelten die auf der Seite https://pseudo-customer.net/online-anmeldung/ oder dem Angebotsschreiben aufgeführten Preise zum Dienst „Pseudo Customer-Besuche“. Die aufgeführten Preise gelten mindestens für die Dauer des Mindest-Vertragszeitraumes. Preisanpassungen im Zuge von Vertragsverlängerungen werden von der AVOXA mindestens 8 Wochen vor Vertragsverlängerung schriftlich mitgeteilt, und gelten als akzeptiert, sofern nicht innerhalb von 4 Wochen schriftlich widersprochen wird. Alternativ kann die AVOXA die weitere Auftragsausführung nach Ablauf der Kündigungsfrist sowie bei Widerspruch von der Anerkennung neuer Preise abhängig machen.

6.3 Mit Anmeldung zum vorliegenden Dienst erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit der elektronischen Zusendung der Rechnung per E-Mail durch die AVOXA oder deren Vertragspartner. Der Auftraggeber verzichtet auf eine postalische Zusendung der Rechnung. AVOXA ist zur Annahme eines Auftrages für die elektronische Zusendung der Rechnung per E-Mail nicht verpflichtet. Der Auftraggeber hat empfängerseitig dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche elektronische Zusendungen der Rechnung per E-Mail durch AVOXA ordnungsgemäß an die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung hinterlegte E-Mail-Adresse zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend zu adaptieren. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben an die AVOXA können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen.

6.4 Alle genannten Lizenzpreise verstehen sich inklusive der bei Vertragsschluss oder Fälligkeit jeweils gültigen Umsatzsteuer.

6.5 Zahlungen haben innerhalb von 10 Tagen spesen- und kostenfrei zu erfolgen auf das in der Rechnung der AVOXA angeführte Konto.

7. Änderungen der Nutzungsbedingungen

Änderungen der Nutzungsbedingungen oder der Leistungsbeschreibungen werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber ihnen nicht schriftlich innerhalb von vier Wochen nach Zugang oder Bekanntgabe widerspricht. Die Schriftform kann insoweit durch die elektronische Form ersetzt werden. AVOXA wird auf die Folgen eines ausbleibenden Widerrufs bei Änderungen besonderes hinweisen.

Gleichfalls gelten Änderungen an der vorliegenden Vereinbarung als vom Auftraggeber akzeptiert, wenn er den Vertrag mit der AVOXA über den Pseudo Customer-Besuche nicht innerhalb von weiteren zwei Wochen nach Ablauf der vorgenannten 4-Wochen-Frist kündigt.

8. Sonstiges

8.1 Die Haftung beider Vertragsparteien wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Vertragspartners bzw. seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen handelt.

8.2 Eine Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag durch den Auftraggeber auf einen Dritten bedarf der Zustimmung der AVOXA in Schriftform.

8.3 Jeglicher Verzicht einer Partei auf ihre Rechte oder die Pflichten der anderen Partei aus der vorliegenden Vereinbarung bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform und Unterschrift der verzichtenden Partei. Versäumt oder unterlässt es eine der Parteien, auf der Erfüllung von Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung zu bestehen bzw. diese durchzusetzen oder Rechte oder Rechtsmittel aus der vorliegenden Vereinbarung oder auf anderer Grundlage auszuüben, so stellt dies keinesfalls einen Verzicht oder eine Aufgabe des Rechts dieser Partei dar, in diesem oder einem anderen Fall diese Bestimmung, dieses Recht oder Rechtsmittel geltend zu machen oder sich darauf zu berufen; vielmehr sind und bleiben diese voll wirksam.

8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Teilnahmebedingungen als lückenhaft erweisen.

8.5 Diese Vereinbarung und sämtliche ihrer Bedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss jeglicher Kollisionsnormen. Für alle Streitigkeiten, die sich auf beliebige Weise auf die Nutzung des Dienstes, der übermittelten Daten oder diese Vereinbarung beziehen, vereinbaren die Vertragsparteien die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte am Sitz der AVOXA. Daneben ist AVOXA auch berechtigt, den Auftraggeber an dessen Betriebsstätte oder Geschäftssitz zu verklagen.

8.6 Vertragssprache ist Deutsch.

8.7 Die jeweils aktuellen Datenschutzbedingungen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung unter https://pseudo-customer.net/datenschutzerklaerung/.